Demokratie, Grundgesetz, Rechtsstaatlichkeit: Alles nur Schein?

02.07.2021 (Lesedauer ca. 15 Minuten)


Bevor Sie folgend die eigentlichen Beiträge lesen, möchten wir mit einem Sprichwort aus der Bibel, welche auf der Webseite der Erzdiözese Wien gut beschrieben ist beginnen, weil diese unfassbar genau die Situation widerspiegelt, um die es in den folgenden Beiträgen geht: "Der Wolf im Schafspelz"

 

DER WOLF IM SCHAFSPELZ

 

So wird ein selbstsüchtiger, machtgieriger Mensch oder gern auch eine Institution, Behörde, Staat, Regierung u.s.w., der oder die seine oder ihre wahren Absichten zu verbergen sucht, wird oft als „Wolf im Schafspelz“ bezeichnet. Die Redewendung geht auf Jesus zurück, der in der Bergpredigt warnt: „Hütet auch vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber sind sie reißende Wölfe.“ (Mt 7,15)

Er ruft dazu auf, wachsam zu sein, denn viele würden nach ihm kommen, in seinem Namen predigen, doch ganz anderes im Sinne haben. Deshalb gibt Jesus den Menschen den Ratschlag: „An ihren Früchten werdet Ihr sie erkennen. (…) Jeder gute Baum bringt gute Früchte hervor, ein schlechter Baum aber schlechte.“ (Mt 7, 16-17)

 

Soll heißen: Nicht blauäugig allen glauben, nur weil sie sich als gute Christen bezeichnen, sich auf Jesus beziehen und von der Hochhaltung christlicher Werte sprechen.


Illusion eines Verfassungsschutzorganes

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Seit Beginn der Bundesrepublik wurden über 90 % Richter berufen, die entweder eine auffällige Nähe zur CDU/CSU-Fraktion oder zur SPD aufwiesen. 

Das sind genau die Parteien, die bis heute den jeweiligen Kanzler stellten und somit die Richtlinien der Politik festlegen konnten. Ein Forscherteam der Universität Mannheim nahm zwischen 2005 und 2016 Entscheidungen des Zweiten Senats des BverfG unter die Lupe, um herauszufinden, ob die beteiligten Richter im Sinne der Parteien entschieden

hatten.

Das Ergebnis der wissenschaftlichen Auswertung ergab, dass sich die Richter des Zweiten Senats bei ihren Entscheidungen offenbar nicht von der Linie der Parteien lösen konnten, die sie in das höchste deutsche Gericht berufen

hatten. Dies wirft die Frage auf, ob uns nicht eine bloße Illusion eines Verfassungsschutzorgans vorgespielt wird, wenn diese Volljuristen schließlich doch im Sinne derer entscheiden, die ohnehin die Gesetze machen. [Quelle]

„Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen.“ (Bertold Brecht, deutscher Dramatiker und Lyriker)


Fraktionszwang ist gelebte Parlamentspraxis

Laut Artikel 38 des Grundgesetzes sind alle Abgeordneten in ihren Entscheidungen ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet und nicht an Weisungen von außen gebunden. Im Koalitionsvertrag von 2018 legten CDU, CSU und SPD jedoch schriftlich fest, dass sie im Bundestag und in beschickten Gremien einheitlich abstimmen wollen. Dies bedeutet, dass der Fraktionszwang in der Tat gelebte Parlamentspraxis, aber nach dem Grundgesetz eindeutig verfassungswidrig ist.

Der Bevölkerung wird diese Praxis damit erklärt, dass kein Abgeordneter in allen Fachbereichen ausreichende Sachkenntnisse haben könne und sich daher an den Meinungen anderer orientieren müsse. Da aber die Bundesministerien mehr und mehr externe Berater beschäftigen, werden die Gesetze letztendlich nicht einmal von den entsprechenden Ministerien selbst geschrieben. 

Wenn diese Gesetze nun nicht mehr von jedem Abgeordneten eingesehen werden und eine eigene Entscheidung nicht mehr möglich ist, sind wir dem Willen von nicht gewählten Beratern und Organisationen auf Gedeih und Verderb  ausgeliefert. [Quelle]

„Es lebe die Fraktion, wenn auch die Welt darüber zugrunde geht!“ Otto von Bismarck (1815–1898)


Wie souverän ist der Generalbundesanwalt?

In der Bundesrepublik sind Staatsanwälte nach § 146 Gerichtsverfassungsgesetz weisungsgebunden. Das bedeutet beispielsweise, wenn ein Vorgesetzter eines Staatsanwaltes keine weitere Verfolgung eines Straftatbestandes möchte, hat der Staatsanwalt diese einzustellen. Beim Generalbundesanwalt, der im Rahmen seiner Tätigkeit Verbrechen verfolgt, die gegen den Staat gerichtet sind, ist diese Situation sogar noch verschärft.

Denn die Bundesregierung legt die grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen für ihn fest. Wenn er sich zugunsten einer Strafverfolgung nicht an diese politischen Richtlinien hält, besteht für ihn die Gefahr, vom Justizminister in den Ruhestand versetzt zu werden. 

Dies ist zuletzt 2015 geschehen, als Justizminister Heiko Maas den Generalbundesanwalt Harald Range in den Ruhestand versetzte. Range hatte seinem Dienstherren vorgeworfen, „auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun (d.h. gelegen) erscheint“. Das sei ein „unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“.

Warum fehlt die judikative Unabhängigkeit in unserem Staat? Soll etwa verhindert werden, dass die Regierung juristisch zur Rechenschaft gezogen wird, wenn diese eine Straftat gegen das Volk begeht? [Quelle]